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   BVerfG, 22.02.2023 - 2 BvR 146/23   

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https://dejure.org/2023,3806
BVerfG, 22.02.2023 - 2 BvR 146/23 (https://dejure.org/2023,3806)
BVerfG, Entscheidung vom 22.02.2023 - 2 BvR 146/23 (https://dejure.org/2023,3806)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Februar 2023 - 2 BvR 146/23 (https://dejure.org/2023,3806)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verfassungsbeschwerde mangels Einhaltung der formalen Begründungs- und Substantiierungsanforderungen sowie wegen nicht erschöpften fachgerichtlichen Rechtswegs unzulässig

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 2 S 2 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 33a StPO
    Nichtannahmebeschluss mit Tenorbegründung: Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Fortdauer von Untersuchungshaft - teils prozessuale Überholung, iÜ mangelnde Rechtswegerschöpfung sowie unzureichende Beschwerdebegründung

  • Wolters Kluwer

    Einhaltung der Frist zur Erhebung und Begründung der Verfassungsbeschwerde

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss mit Tenorbegründung: Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Fortdauer von Untersuchungshaft - teils prozessuale Überholung, iÜ mangelnde Rechtswegerschöpfung sowie unzureichende Beschwerdebegründung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss mit Tenorbegründung: Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Fortdauer von Untersuchungshaft - teils prozessuale Überholung, iÜ mangelnde Rechtswegerschöpfung sowie unzureichende Beschwerdebegründung

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde nicht angenommen: "Querdenken"-Initiator scheitert

In Nachschlagewerken

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus BVerfG, 22.02.2023 - 2 BvR 146/23
    Der Vortrag des Beschwerdeführers ermöglicht dem Bundesverfassungsgericht daher nicht die Prüfung der Verfassungsbeschwerde ohne weitere Ermittlungen (vgl. BVerfGE 93, 266 ; 149, 346 ; BVerfGK 5, 170 ; vgl. auch EGMR, Mork v. Germany, Urteil vom 9. Juni 2011, Nr. 31047/04, 43386/08, § 39, NJW 2012, S. 2093 ).
  • BVerfG, 24.07.2018 - 2 BvR 309/15

    Fixierung in psychiatrischer Unterbringung: Richtervorbehalt erforderlich?

    Auszug aus BVerfG, 22.02.2023 - 2 BvR 146/23
    Soweit sie den Haftbefehl des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 14. November 2022 zum Gegenstand hat, ist sie bereits deshalb unzulässig, weil sie sich gegen eine prozessual überholte Haftentscheidung richtet, bei der weder dargetan noch aus sich heraus ersichtlich ist, dass ein fortbestehendes Bedürfnis an der Klärung der Verfassungsmäßigkeit dieser Entscheidung besteht (vgl. zu den Voraussetzungen der prozessualen Überholung BVerfGE 139, 245 ; 149, 293 ).
  • BVerfG, 16.06.2015 - 2 BvR 2718/10

    Eilkompetenz der Ermittlungsbehörden für eine Durchsuchungsanordnung endet mit

    Auszug aus BVerfG, 22.02.2023 - 2 BvR 146/23
    Soweit sie den Haftbefehl des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 14. November 2022 zum Gegenstand hat, ist sie bereits deshalb unzulässig, weil sie sich gegen eine prozessual überholte Haftentscheidung richtet, bei der weder dargetan noch aus sich heraus ersichtlich ist, dass ein fortbestehendes Bedürfnis an der Klärung der Verfassungsmäßigkeit dieser Entscheidung besteht (vgl. zu den Voraussetzungen der prozessualen Überholung BVerfGE 139, 245 ; 149, 293 ).
  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung

    Auszug aus BVerfG, 22.02.2023 - 2 BvR 146/23
    Die Verfassungsbeschwerde ist auch im Übrigen unzulässig, weil der Beschwerdeführer gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts vom 2. Januar 2023 keine Anhörungsrüge gemäß § 33a Strafprozessordnung erhoben und damit den fachgerichtlichen Rechtsweg nicht erschöpft hat (vgl. BVerfGE 122, 190 ; 126, 1 ; 134, 106 ).
  • BVerfG, 13.04.2010 - 1 BvR 216/07

    Fachhochschullehrer

    Auszug aus BVerfG, 22.02.2023 - 2 BvR 146/23
    Die Verfassungsbeschwerde ist auch im Übrigen unzulässig, weil der Beschwerdeführer gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts vom 2. Januar 2023 keine Anhörungsrüge gemäß § 33a Strafprozessordnung erhoben und damit den fachgerichtlichen Rechtsweg nicht erschöpft hat (vgl. BVerfGE 122, 190 ; 126, 1 ; 134, 106 ).
  • BVerfG, 25.11.2008 - 1 BvR 848/07

    Entscheidung über Gegenvorstellung setzt keine neue Frist zur Einlegung einer

    Auszug aus BVerfG, 22.02.2023 - 2 BvR 146/23
    Die Verfassungsbeschwerde ist auch im Übrigen unzulässig, weil der Beschwerdeführer gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts vom 2. Januar 2023 keine Anhörungsrüge gemäß § 33a Strafprozessordnung erhoben und damit den fachgerichtlichen Rechtsweg nicht erschöpft hat (vgl. BVerfGE 122, 190 ; 126, 1 ; 134, 106 ).
  • BVerfG, 24.07.2018 - 2 BvR 1961/09

    Zur Gewährleistung wirkungsvollen Grundrechtsschutzes bei der Übertragung von

    Auszug aus BVerfG, 22.02.2023 - 2 BvR 146/23
    Der Vortrag des Beschwerdeführers ermöglicht dem Bundesverfassungsgericht daher nicht die Prüfung der Verfassungsbeschwerde ohne weitere Ermittlungen (vgl. BVerfGE 93, 266 ; 149, 346 ; BVerfGK 5, 170 ; vgl. auch EGMR, Mork v. Germany, Urteil vom 9. Juni 2011, Nr. 31047/04, 43386/08, § 39, NJW 2012, S. 2093 ).
  • BVerfG, 07.04.2005 - 1 BvR 1333/04

    Mangels ausreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 22.02.2023 - 2 BvR 146/23
    Der Vortrag des Beschwerdeführers ermöglicht dem Bundesverfassungsgericht daher nicht die Prüfung der Verfassungsbeschwerde ohne weitere Ermittlungen (vgl. BVerfGE 93, 266 ; 149, 346 ; BVerfGK 5, 170 ; vgl. auch EGMR, Mork v. Germany, Urteil vom 9. Juni 2011, Nr. 31047/04, 43386/08, § 39, NJW 2012, S. 2093 ).
  • BVerfG, 12.06.2014 - 2 BvR 1004/13

    Begründung der Verfassungsbeschwerde (Darlegungslast in Zweifelsfällen auch

    Auszug aus BVerfG, 22.02.2023 - 2 BvR 146/23
    (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Juni 2014 - 2 BvR 1004/13 -, Rn. 6-13; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Februar 2021 - 2 BvR 428/18 -, Rn. 5-8).
  • BVerfG, 24.02.2021 - 2 BvR 428/18

    Nichtannahme einer mangels hinreichender Darlegungen zur Fristwahrung

    Auszug aus BVerfG, 22.02.2023 - 2 BvR 146/23
    (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Juni 2014 - 2 BvR 1004/13 -, Rn. 6-13; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Februar 2021 - 2 BvR 428/18 -, Rn. 5-8).
  • EGMR, 09.06.2011 - 31047/04

    Vereinbarkeit des Vollzugs einer Unterbringung in einer Sicherungsverwahrung mit

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